Die Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V. ist wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke als gemeinnützig anerkannt und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und § 3 Nr. 6 GwStG von der Gewerbesteuer befreit.
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