Die Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V. ist wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke als gemeinnützig anerkannt und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und § 3 Nr. 6 GwStG von der Gewerbesteuer befreit.

Daher stellen wir Ihnen für Ihre Geldzuwendungen zur Vorlage beim Finanzamt gern eine Spendenbescheinigung im Sinne des § 10b EStG aus. Damit wir Ihnen diese Bescheinigung per Post zukommen lassen können, vermerken Sie im Überweisungsformular unter «Verwendungszweck» zusätzlich zu Ihrem Namen bitte auch Ihre Anschrift.

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